Wenn eine Organisation als gemeinnützig anerkannt worden ist, wird sie von den Steuern ganz oder teilweise befreit. Viele nichtstaatliche Hilfswerke und kulturelle Institutionen, aber auch Sportvereine oder Krankenhäuser, Wohnungsbauunternehmen, Banken und Beerdigungsinstitute profitieren davon.
Die folgenden Voraussetzungen müssen für die Anerkennung als steuerbegünstigte Körperschaft erfüllt sein:
1. Die Körperschaft muss gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen.
2. Der Zweck muss selbstlos, ausschließlich und unmittelbar verfolgt werden.
3. Alle Voraussetzungen der Steuerbegünstigung müssen aus der Satzung ersichtlich sein. Die Satzung muss auch die Art der Zweckverwirklichung angeben.
4. Die Satzung muss eine Regelung enthalten, dass das Vermögen der Körperschaft bei Auflösung oder Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke auch zukünftig für steuerbegünstigte Zwecke verwendet wird (sog. Anfallklausel).
5. Die tatsächliche Geschäftsführung muss der Satzung entsprechen.