Frage:
THW Jugendbetreuer?
hippoelli
2006-09-01 04:42:39 UTC
Hallo,
wer kennt sich mit den rechtlichen dingen beim thw aus.
vollgende frage habe ich:
wie sieht es mit der aufsichtpflicht aus wenn bei einer übernachtungsaktion die kids schlafen und meinereiner als betreuerin auch und in dieser zeit passiert etwas?? kann ich dafür belangt werden?
Fünf antworten:
2006-09-01 04:57:26 UTC
Da würde ich mich einfach mal bei dem zuständigen OV erkundigen!
2006-09-04 12:07:09 UTC
nun eigentlich hätten solche fragen wohl beim jugendbetreuerlehrgang an einer der beiden bundesschulen geklärt werden müssen. im zweifel frag doch mal bei deinem Ortsbeauftragten und/oder zugführer nach. die werden dir zumindest sagen können welches referat solche fragen lösen kann.
malta_fee
2006-09-01 14:01:43 UTC
Hallöchen,

also du kannst dann rechtlich nicht belangt werden, wenn es innerhalb der festgelegten Nachtruhe passiert ist und du auf verschiedene Gefahrenquellen der Umgebung hingewiesen hast. Dadurch hast du das Gesetz erstmal auf deiner Seite, weil selbst dem Gesetzgeber klar ist, dass man nicht überall zur gleichen Zeit sein kann.
rolffine
2006-09-01 04:59:23 UTC
Jeder Mensch muß schlafen. Gibt es vielleicht eine Nachtwache?
Nilla
2006-09-01 04:56:54 UTC
Wie das rechtlich aussieht, weiß ich nicht. Alleine vom Verstand her würde ich sagen nein. Jeder Mensch muß irgendwann schlafen. Dafür kann man nicht bestraft werden.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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