Frage:
Unterschied zwischen nicht eingetragenen und eingetragenen Vereinen?
2006-08-05 03:53:39 UTC
Unterschied zwischen nicht eingetragenen und eingetragenen Vereinen?
Sieben antworten:
Chris T.
2006-08-05 05:22:49 UTC
Für den nicht eingetragenen Verein gelten die Rechtsvorschriften für BGB-Gesellschaften. Wesentlichster Unterschied zum eingetragenen Verein ist die fehlende Rechtsfähigkeit (s. Quelle 1), aus der sich die weiteren Unterschiede ergeben..



Der eingetragene Verein hingegen ist eine Juristische Person, die z.B. ins Grundbuch eingetragen werden kann und für Schulden haftet.



Eine vollständige, erläuterte Gegenüberstellung der Unterschiede ist in Quelle 2 enthalten.



Gruß

Chris
sunny longbow
2006-08-05 23:09:07 UTC
Unterstützung? Schön Wärs!!!

Das trrifft leider auf wenige Vereine zu, und da auch nur in recht geringem Maße. Die stark unterstützten sind wohl nicht das was hier unter der Rubrik Ehrenamt gemeint ist.

Das e.V bekommt ein Verein, wenn seine Satzung bestimmte Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit erfüllt, die genau festgelegt sind, und alle drei Jahre geprüft werden. Der Verein ist dann beim Amtsgericht im Vereinsregister eingetragen, daher der Name. Er darf dann Spendenbescheinigungen ausstellen, die vom Finanzamt anerkannt werden. Aber er keine Gewinne machen, und muss keine Umsatzsteuer bezahlen, es sei denn, er macht irgendwelche Geschäfte, z,B. Bier und Bratwurstverkauf an der Theke im Sportclub etc.

Ohne solch einen Eintrag kann ein Verein auch ein wirtschaftlicher Betrieb sein, eine Vereinsbank etwa, oder eine Genossenschaft.
barbara s
2006-08-05 16:34:40 UTC
Das e. V. hinter dem Namen. Wer hat, der hat und wer nicht, der nicht. Lach!!!
nichtsoweitkommenlassen
2006-08-05 11:26:26 UTC
Eingetragene Vereine werden in das Vereinsregister (Amtsgericht) eingetragen. Dort muß auch eine ordentliche Satzung des Vereins vorgelegt werden. Bestandsteile der Satzung sind die Vereinsatzung Ziele, Mitglieder, Beiträge, Vorstände und deren Zusammensetzung usw. Am besten sich bei einem Rechtshelfer vorher erkundigen wie so eine Satzung lautet (das ist sehr wichtig, diese wird geprüft). Mit der Eintragung kann man unter Umständen eine Gemeinnützigkeit erreichen.



Also der Verein hat einen Gemeinützigen Zweck in Kultur, Sport und allgemein Wesen. Er erfüllt einen wichtigen Zweck für unsere Gesellschaft. Das widerum wird vom Finanzamt geprüft, liegt kein Gemeinnützigkeit vor können Spenden nicht als Steuerlich Begünstigter angenommen werden bzw. der Spender kann diese nicht absetzen. Somit müsste der Verein und der Spender am Jahresende auf die gespendete Summe Steuern zahlen.



Ein nicht eingetrager Verein unterliegt da keiner Rechtsform. Die Satzung kein frei sein, es bestehen aber keine Vorgaben. Sollte es aber zu Streit kommen kann man nur Zivilgerichtlich der Sache beikommen. Viel und gerne wird sich um Geld gestritten. In einem eingetragen Verein ist der Vorstand bzw. 1. Vorsitzende haftbar zu machen.



Das Sache ist nicht leicht zu erklären, Ortsgerichte, Vereine Verbände und andere haben Sicherlich auch Mustersatzungen oder Hilfe zur Gründung eines Vereins.



Steuergeschenke sind auch Hilfe vom Staat, der die Spende bekommt freut sich und der Spender auch (beide sind so steuerlich Begünstigt mit Staatshilfe).



Es gibt Vereine ohne e.V., man Bezeichnet diese nicht als solche als Beispiel "Fanclubs" Musik, Sport usw.! Da gehen bestimmt nicht alle zum Amtsgericht und lassen sich eintragen. Aber es gibt dort auch Personen die Organisieren und Geld für Aktivtäten einsammeln (auch eine Art Vorstand). Vielleicht auch gewählt! Sind aber dann keine Rechtspersonen die nach Vereinsrecht haftbar zu machen sind, nur Zivilrechtlich.



Das e.V. kennzeichnet nur, das der Verein einen ordentlichen Vorstand hat und Rechtsfähig ist, muß aber nicht Gemeinnützig sein. Geld kostet das Eintragen zum Teil auch noch! Auch beglaubigte Kopien werden verlangt. Da kommt am Anfang ein "kleines" Vermögen zusammen an Kosten.



Ein kleines Beispiel: In einem eingetragen Verein muß angegeben werden was mit den Mitgliedsbeiträgen passiert, wenn dieser sich auflöst. Man muß eine Organisation eintragen z.B. Deutsches Rotes Kreuz, da muß das Geld hin gespendet werden.



In einem "freien" Verein ohne konkrete Satzung, kann man auch eine große Fete feiern und das Geld wieder den Mitgliedern zukommen lassen. Wie auch immer?



Das e.V. hat definitiv nichts mit Gemeinnützigkeit zu tun, zwei Ämter, Amtsgericht und Finanzamt. Gemeinnützigkeit kann nur festgestellt werden, wenn Inhalte in Ordnung sind und man ist ein Verein mit e.V. Das Amtsgericht prüft nicht die Gemeinnützigkeit, sind Satzung und Inhalt in Ordnung folgt der Eintrag. -So schon erfahren- Satzung ließ keine Gemeinnützigkeit erkennen, wurde vom Finanzamt abgelehnt und trotzdem ein e.V. vom Amtsgericht erhalten.



Wenn es keine Spenden oder Unterstützung gibt, dann liegt es am Inhalt des Vereins. Ich pers. würde auch Fanclub xy e.V. auch nicht das Geld nachwerfen.

Vielleicht gibt es auch schon eine besser Antwort ;-)
andras_8
2006-08-05 11:14:59 UTC
Eingetragene Vereine sind eingetragen(beim Finanzamt) und sind durch die Endung e.V. gekennzeichnet, dass sie unterstürzung vom Staat bekommen, ist natürlich Quatsch, denn es kann sich jeder Verein eintragen lassen(was übrigens auch Pflicht ist).
Gyanda
2006-08-05 11:14:43 UTC
es gibt keine "nicht eingetragenen" Vereine... es steht dir natürlich jederzeit frei, dich mit Freunden zu bestimmten Zwecken zu treffen, aber dann kannst du dich nicht "Verein" nennen...



Ein Verein erfordert bestimmte Formalia und muss beim Finanzamt angemeldet sein - möglich ist, dass man als "gemeinnützig" anerkannt wird, aber dafür müssen die Vereinszwecke klar auch in die Richtung gehen, etwas für die Gemeinschaft zu tun...



Es gibt zahlreiche Ratgeberbücher zu dem Thema "Wie gründe ich einen Verein" - schau mal in deiner Buchhandlung oder in deiner örtlichen Stadtbücherei danach...



LG

Gyanda
roses88
2006-08-05 11:02:10 UTC
soviel ich weis bekommen eingetragene Vereine eine Unterstützung vom Staat in Form von Geld und nicht eingetragene müssen von Spenden oder aus eigener Finanzierung bestehen.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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