Eingetragene Vereine werden in das Vereinsregister (Amtsgericht) eingetragen. Dort muß auch eine ordentliche Satzung des Vereins vorgelegt werden. Bestandsteile der Satzung sind die Vereinsatzung Ziele, Mitglieder, Beiträge, Vorstände und deren Zusammensetzung usw. Am besten sich bei einem Rechtshelfer vorher erkundigen wie so eine Satzung lautet (das ist sehr wichtig, diese wird geprüft). Mit der Eintragung kann man unter Umständen eine Gemeinnützigkeit erreichen.
Also der Verein hat einen Gemeinützigen Zweck in Kultur, Sport und allgemein Wesen. Er erfüllt einen wichtigen Zweck für unsere Gesellschaft. Das widerum wird vom Finanzamt geprüft, liegt kein Gemeinnützigkeit vor können Spenden nicht als Steuerlich Begünstigter angenommen werden bzw. der Spender kann diese nicht absetzen. Somit müsste der Verein und der Spender am Jahresende auf die gespendete Summe Steuern zahlen.
Ein nicht eingetrager Verein unterliegt da keiner Rechtsform. Die Satzung kein frei sein, es bestehen aber keine Vorgaben. Sollte es aber zu Streit kommen kann man nur Zivilgerichtlich der Sache beikommen. Viel und gerne wird sich um Geld gestritten. In einem eingetragen Verein ist der Vorstand bzw. 1. Vorsitzende haftbar zu machen.
Das Sache ist nicht leicht zu erklären, Ortsgerichte, Vereine Verbände und andere haben Sicherlich auch Mustersatzungen oder Hilfe zur Gründung eines Vereins.
Steuergeschenke sind auch Hilfe vom Staat, der die Spende bekommt freut sich und der Spender auch (beide sind so steuerlich Begünstigt mit Staatshilfe).
Es gibt Vereine ohne e.V., man Bezeichnet diese nicht als solche als Beispiel "Fanclubs" Musik, Sport usw.! Da gehen bestimmt nicht alle zum Amtsgericht und lassen sich eintragen. Aber es gibt dort auch Personen die Organisieren und Geld für Aktivtäten einsammeln (auch eine Art Vorstand). Vielleicht auch gewählt! Sind aber dann keine Rechtspersonen die nach Vereinsrecht haftbar zu machen sind, nur Zivilrechtlich.
Das e.V. kennzeichnet nur, das der Verein einen ordentlichen Vorstand hat und Rechtsfähig ist, muß aber nicht Gemeinnützig sein. Geld kostet das Eintragen zum Teil auch noch! Auch beglaubigte Kopien werden verlangt. Da kommt am Anfang ein "kleines" Vermögen zusammen an Kosten.
Ein kleines Beispiel: In einem eingetragen Verein muß angegeben werden was mit den Mitgliedsbeiträgen passiert, wenn dieser sich auflöst. Man muß eine Organisation eintragen z.B. Deutsches Rotes Kreuz, da muß das Geld hin gespendet werden.
In einem "freien" Verein ohne konkrete Satzung, kann man auch eine große Fete feiern und das Geld wieder den Mitgliedern zukommen lassen. Wie auch immer?
Das e.V. hat definitiv nichts mit Gemeinnützigkeit zu tun, zwei Ämter, Amtsgericht und Finanzamt. Gemeinnützigkeit kann nur festgestellt werden, wenn Inhalte in Ordnung sind und man ist ein Verein mit e.V. Das Amtsgericht prüft nicht die Gemeinnützigkeit, sind Satzung und Inhalt in Ordnung folgt der Eintrag. -So schon erfahren- Satzung ließ keine Gemeinnützigkeit erkennen, wurde vom Finanzamt abgelehnt und trotzdem ein e.V. vom Amtsgericht erhalten.
Wenn es keine Spenden oder Unterstützung gibt, dann liegt es am Inhalt des Vereins. Ich pers. würde auch Fanclub xy e.V. auch nicht das Geld nachwerfen.
Vielleicht gibt es auch schon eine besser Antwort ;-)